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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Rapibag AG
  • GELTUNG UND VERTRAGSABSCHLUSS
    Diese AGB gelten für alle Angebote, Lieferungen und Leistungen, inklusive Service, Reparaturen und Vermietungen der Rapibag. Ergänzend gelten die Bestimmungen des Schweizer Obligationenrechts (OR). Ein Vertrag entsteht, sobald Rapibag Ihre Bestellung bestätigt (schriftlich, per E-Mail oder telefonisch) oder sobald sie unsere Offerte bestätigen (schriftlich, per E-Mail oder telefonisch). Angebote sind grundsätzlich 14 Tage gültig.
  • PREISE UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
    Alle Preise sind, insofern nicht ausdrücklich anderweitig ausgewiesen, in CHF exkl. MwSt., Transport/Verpackung. Zahlung innerhalb der vereinbarten Zahlungsfrist, grundsätzlich 20 Tage nach Rechnungsdatum. Nach Ablauf der Frist geraten Sie ohne Mahnung in Verzug. Nach zwei erfolglosen Erinnerungen wird eine Mahngebühr von CHF 75.– erhoben.
  • RECHNUNGEN
    Standardmäßig seit 2015 Rechnungen per E-Mail. Postversand kostet CHF 25.–.
  • LIEFERUNG
    Lieferung gemäss Auftragsbestätigung; Gefahr und Nutzen gehen beim Eintreffen am Lieferort auf Sie über. Teillieferungen sind möglich. Bei Verzögerungen bemüht sich Rapibag, den Käufer unverzüglich zu informieren. Bei Mengenabweichung von max. 10% (Über- oder Unterlieferung) oder Grössenabweichungen bis zu 5% gilt die Lieferung als vertragsgemäss.
  • LAGERUNG
    Für Aufträge, bei denen der Kunde trotz voriger schriftlicher Aufforderung zur Abnahme die Ware nicht innerhalb eines vorher vereinbarten Zeitrahmens abruft, und die Rapibag die Ware über den vereinbarten Zeitraum einlagert, darf Rapibag eine Lagerpauschale von CHF 20 pro zusätzlichem angefangenen Monat pro Palette berechnen.
  • MÄNGELRÜGE & GEWÄHRLEISTUNG
    Mängel sind unverzüglich innerhalb von 7 Werktagen nach Erhalt der Ware bei Rapibag schriftlich zu beanstanden. Der Beanstandung ist eine detaillierte Beschreibung der Mängel sowie die Rechnungskopie bzw. der Lieferschein beizulegen. Für versteckte Mängel gilt eine Frist von 2 Werktagen ab Entdeckung.

    Bei berechtigter Mängelrüge erfolgt Ersatz, Nachbesserung oder Rückzahlung (nach Wahl von Rapibag). Mangelhafte Ware ist nur nach schriftlicher Aufforderung an Rapibag zurückzuschicken oder zu vernichten.
  • HAFTUNGSAUSSCHLUSS
    Maximale Haftung beschränkt sich auf den Kaufpreis. Für indirekte Schäden und Folgeschäden, insbesondere Mangelfolgeschäden, entgangener Gewinn oder sonstige Vermögensschäden wird keine Haftung übernommen – grobe Fahrlässigkeit und gesetzlich zwingende Ansprüche bleiben unberührt.

    Für Lieferungsverzögerungen und Schäden aufgrund höherer Gewalt oder anderer Umstände, für welche Rapibag nicht einzustehen hat, namentlich für Verzögerungen/Ausfälle bei Lieferanten, Streik, behördlichen Massnahmen und Naturkatastrophen, übernimmt Rapibag keine Haftung. Sie informiert den Käufer jedoch umgehend über solche Ereignisse und gibt so rasch als möglich einen neuen Liefertermin bekannt.
  • DATENSCHUTZ
    Es gilt unsere Datenschutzerklärung (abrufbar auf unserer Webseite).
  • ANWENDBARES RECHT, ERFÜLLUNGSORT UND GERICHTSSTAND
    Anwendbar ist Schweizer Recht (kein UN-Kaufrecht). Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Luzern. Alternativ kann Rapibag auch die Gerichte am (Wohn-)Sitz des Käufers anzurufen.
  • MIETBEDINGUNGEN
    Rapibag vermietet technische Geräte (insb. Unterdruckhaltegeräte, Personen- und Materialschleusen, Wasserboiler und Atemluftgeräte) zu Zeitmietkonditionen. Der Mieter erhält funktionsbereite Geräte und ist verpflichtet, sie sachgemäß laut Bedienungsanleitung zu nutzen und vor fremdem Zugriff zu schützen.

    Mietbeginn ist der vereinbarte Termin oder der Tag der Geräteübernahme, je nach dem was früher eintritt. Rückgabe erfolgt fristgerecht, gereinigt, schadstofffrei und vollständig. Reinigung, Dekontamination oder Entsorgung von schadstoffhaltigen Filtern wird dem Mieter verrechnet. Reparaturkosten sowie Kosten für Beschädigungen oder Verlust trägt der Mieter, soweit sie nicht auf normalen Verschleiß zurückzuführen sind. Der Mietzins wird auf der Grundlage des vereinbarten Zeitraums (z.B. Tag, Woche, Monat) berechnet. Bei vorzeitiger Rückgabe des Mietobjekts wird grundsätzlich nur die tatsächliche Mietdauer in Rechnung gestellt.

    Schäden, Defekte oder Funktionsstörungen sind sofort zu melden. Reparaturen am Mietobjekt dürfen nur mit schriftlicher Zustimmung durch Rapibag und nur durch von uns autorisierte Fachbetriebe durchführen lassen. Rapibag bemüht sich, mangelhafte Mietobjekte unverzüglich zu reparieren oder zu ersetzen. Durch den Mangel verursachte Betriebsunterbrechungen oder Schäden gehen nicht zu unseren Lasten.

    Während der Mietdauer haftet der Mieter für die gemieteten Geräte, inklusive Verlust und Diebstahl. Versicherung des Mietgerätes liegt beim Mieter. Andere Regelungen der AGB (Haftungsbegrenzung, Zahlungsbedingungen, Gerichtsstand usw.) gelten sinngemäß auch für Mietverträge.
  • REPARATUR- UND SERVICELEISTUNGEN
    Die Rapibag bietet für Geräte und Maschinen Reparatur- und Serviceleistungen an. Eine Kostenschätzung erfolgt auf Wunsch vorab; übersteigt der tatsächliche Aufwand diesen um mehr als 20 %, setzen wir Sie vor Durchführung weiterer Arbeiten in Kenntnis. Für ausgetauschte oder reparierte Teile gewährt Rapibag eine Gewährleistung von 3 Monaten ab Fertigstellung, soweit gesetzlich zulässig. Bei Einsatz im Schadstoffbereich, (insb. Asbest oder ähnlichen Gefahrstoffen) ist jegliche Gewähr ausgeschlossen, soweit Schäden, Verschleiss oder Kontamination darauf beruhen.

    Rapibag haftet im Rahmen gesetzlicher Bestimmungen für ordnungsgemässe fachgerechte Ausführung der Servicearbeiten. Weitergehende Ansprüche, insbesondere für Folgeschäden, entgangenen Gewinn, Betriebsunterbruch oder Datenverlust, sind ausgeschlossen.

    Geräte und Zubehör sind nach abgeschlossener Reparatur/Serviceleistung innerhalb von 5 Tagen abzuholen; andernfalls kann eine Einlagerungsgebühr geltend gemacht werden.
  • SALVATORISCHE KLAUSEL
    Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, gilt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

Meggen, im Oktober 2025